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1. Bergers Erzählungen aus der Weltgeschichte - S. 217

1902 - Karlsruhe : Lang
— 217 - Republik geschlossen hatten, führte Österreich den Krieg auf dem Festlande allein fort. Erzherzog Karl trieb (1796) die in Süddeutschland eingedrungenen Franzosen über den Rhein zurück. 2. Das Kaiserreich. Im Jahre 1796 wurde oon den Direktoren dem General Napoleon Bonaparte der Oberbesehl über das in Oberitalien kämpfende französische Heer übertragen. Bonaparte war (1769) in Ajaccio auf der Insel Korsika geboren, hatte seine militärische Ausbildung auf der Kriegsschule in Brienne erhalten und war beim Ausbruche der Revolution Unterleutnant der Artillerie. Bei der Belagerung der Seestadt Toulon, die sich gegen den Konvent empört hatte, zeichnete er sich in einer Weise aus, daß er eilt Kommando in Paris erhielt und bald zum General befördert wurde. In Italien leitete er den Feldzug mit Glück und Geschick, besiegte die Österreicher bei Montenotte, Millesimo, Arcole, iiodi und zwang sie, Oberitalien zu räumen und (1797) den Frieden vom Campo Formio zu schließen. Im Jahre 1798 führte er ein kleines, aber auserlesenes Heer nach Ägypten. Der englische Admiral Nelson vernichtete zwar die französische Flotte bei Abnkir; allein Bonaparte besiegte die Truppen des Sultans iu der Schlacht bei deu Pyramiden und nahm Unterägypten und einen Teil von Mittelägypten für die französische Republik in Besitz. Als ihm die Nachricht von einem Bündnisse Österreichs, Rußlands und Englands gegen Frankreich zukam, übergab er (1799) sein Heer dem General Kleber und eilte nach Frankreich. Die Direktoren hatten vielfache Unzufriedenheit hervorgerufen; darum wurde es dem ehrgeizigen General Bonaparte nicht schwer, die Verfassung umzustürzen und seine Ernennung zum Ersten Konsul, d. H. zum Haupte der Staatsregierung, zu bewirken. Im Jahre 1800 führte er ein Heer über den kleinen Bernhard nach Italien und besiegte die Österreicher bei Marengo. Hierdurch und durch den Sieg des Generals Moreau bei Hohenlinden wurde Österreich zum Frieden von Lüneville (1801) gezwungen, dem (1802) zu Amiens auch der Friede mit England folgte. Im Jahre 1804 ließ sich Bonaparte von den Vertretern des französischen Volkes zum Kaiser der Franzosen ernennen und nötigte den Papst Pins Vii., nach Paris zu kommen und ihn feierlich zu krönen. Von nun an wendete er alle seine Kräfte auf, um Frankreich im Innern die Ordnung, deu Frieden, den Wohlstand zu geben und zu sichern. Er ließ durch tüchtige Rechtsgelehrte ein neues Gesetzbuch, deu Code Napoleon, ausarbeiten, gab ohne Beeinträchtigung der anderen Bekenntnisse der katholischen Kirche ihre früheren Rechte zum größten Teile

2. Die Zeit der Umwälzungen - S. 43

1909 - Leipzig : Hirt
120. Die schleswig-holsteinische und die deutsche Frage um 1850. 43 Die Selbstverwaltung der Verbnde wurde spter weiter aus-gebildet. Die untersten Verbnde sind die Gemeinden, die entweder Stadt- oder Landgemeinden sind. (S. die Stdteordnung 109, 2. In den Landgemeinden wird der Gemeindevorsteher von der Gemeindever-sammlung, die aus den Besitzern der Grundstcke besteht, gewhlt, auer in den Gutsbezirken, in denen der Gutsbesitzer Gemeindevorsteher ist.) der die Angelegenheiten des Kreises beschliet der Kreistag, und die Ver-waltung liegt in den Hnden des Kreisausschusses, in dem der Land-rat den Vorsitz fhrt. In hnlicher Weise sorgen fr die Angelegenheiten der Provinz der Provinziallandtag und der Provinzialaus-schu. Der oberste Beamte der provinziellen Selbstverwaltung ist der Landesdirektor (Landeshauptmann). Gegenstnde der Selbstverwaltung sind u. a. Schulangelegenheiten, Wegebau, Armenwesen, Frsorge fr Blinde, Taubstumme und Geisteskranke. f. Rechte und Pflichten der Staatsbrger: Gleichheit aller vor dem Gesetze; Freiheit des religisen Bekenntnisses; Freiheit der Wissenschaft und ihrer Lehre; Freiheit der Presse; das Vereins- und Versammlungsrecht; Unverletzlichkeit der Wohnung; Unverletzlichkeit des Briefgeheimnisses; Schulzwang; allgemeine Wehrpflicht. In hnlicher Weise ist die Verfassung in den meisten brigen deutschen Staaten geregelt. 120. Die schleswig - holsteinische und die deutsche Frage um die Mitte des Jahrhunderts. 1. Die Erhebung Schleswig-Holsteins. Das Nationalgefhl wurde iu ganz Deutschland mchtig angeregt durch die schleswig - holsteinische Frage. Holstein war mit Lauenburg durch den Wiener Kongre als deutsches Bundesland erklrt worden, dessen Herzog der König von Dne-mark war. Dieser war auch Herzog von Schleswig, das, ohne zum Deutschen Bunde zu gehren, berwiegend deutsche Bevlkerung hatte und ach einem Vertrage niemals mit Dnemark zu einem Staate vereinigt werden durfte ( 70,5). Als nun der kinderlose König Friedrich Vii. von Dnemark, nach dessen Tode in Schleswig-Holstein ein anderes Erbfolgegesetz als in Dnemark zur Geltung kommen mute, gleich nach seiner Thronbesteigung 1848 die Einverleibung Schleswigs in den dnischen Staat verhie, 1848. erinnerten sich die Schleswig - Holsteiner des alten Wortes: Op ewig ungedeelt!" *) und begannen den Krieg gegen Dnemark. Preußen sandte ihnen den General Wrangel mit einem Heere zu Hilfe, dem sich andere *) Die allgemeine Stimmung fand ihren Ausdruck in dem Liede: Schleswig-Holstein meerumschlungen", von Chemnitz.

3. Lesebuch zur Geschichte Bayerns - S. 354

1906 - München : Oldenbourg
354 66. Der Übergang des Kurfürstentums Pfalz-Bayern an das Haus Pfalz-Zweibrücken. bezwecke nichts als das Los seiner Untertanen zu erleichtern und auch Frankreich zum Protest gegen die Auslieferung Bayerns an Österreich zu bewegen. Die Lage Bayerns sei ja so traurig wie denkbar. „Gänzlich besetzt von österreichischen Truppen, die darin wie in einer Provinz ihres Staates schalten und walten, die Untertanen erschöpft durch Frondienste und Lieferungen aller Art, entmutigt, beunruhigt, voll Abneigung gegen eine Regierung, gegen die man sie unablässig gehetzt hat und die sich nicht mehr halten kann." Das ganze Land sei mit kaiserlichen Truppen so überspannen, daß es, wenn heute der Kurfürst stürbe, ganz ins Belieben der kaiserlichen Befehlshaber gestellt wäre, ob sie den Nachfolger zum Regiment gelangen lassen wollten oder nicht. Die eigene Regierung ohne Ansehen, der Staatsschatz leer, die Schulden in keinem Verhältnis zu den Einnahmen, aber alles mit einem dichten Schleier verhüllt um dem Kurfürsten zu verbergen, wie ein großer Teil der Einnahmen in den Taschen feiler Beamten verschwinde. Die Steuern ungerecht verteilt, fast ausschließlich auf Bürger und Bauersmann lastend. Die Armee schwach, auch mangelhaft verteilt und aller Zucht entwöhnt, das Volk zurückgeblieben unter geistlichem und weltlichem Druck. „Die Leiden Bayerns," schreibt Heymann am 28. Januar 1799, „wachsen mit jedem Tage; schon im vorigen Monat waren die Ausgaben für die einheimischen und fremden Truppen auf 1400 000 Gulden gestiegen und die Summen mußten von den Einnahmen für das kommende Jahr vorweggenommen werden" .... „Alle Berichte, die aus dem Lande kommen, sprechen nur vom Verlust des Eigentums, von der Unzufriedenheit des Volkes, vom Ruin, der alles bedroht, wenn es nicht gelingt die Österreicher zur Zurückziehung ihrer Truppen bei gleichzeitiger Räumung der Rheinuser durch die Franzosen zu bewegen." Der Herzog erwarte Hilfe gegen die einen, wie gegen die anderen nur von Preußen. „Man wird mich vermutlich," sagte Max Joseph zu Heymann, „der Hinneigung zu Frankreich zeihen; ich weiß, daß viele sich diese gewagte Behauptung erlauben, aber man erwäge nur meine Lage und beurteile dann, ob ich mich geradsinniger und offenherziger verhalten konnte!" Zu Beginn des Jahres 1799 waren österreichische Truppen über das ganze bayerische Gebiet verteilt, Erzherzog Karl stand an der Grenze. Herzog Wilhelm von Birkenseld machte seinem Vetter Max Joseph wenig tröstliche Mitteilungen über eine Unterredung mit dem Führer der österreichischen Truppen. Der Erzherzog sprach ganz offen von einer zwischen den Höfen von Wien und München getroffenen Vereinbarung, wonach 15000 Bayern in die österreichische Armee eingeteilt werden sollten. In Bezug aus die Erbfolge äußerte sich der Erzherzog mit erschreckendem Freimut. „Es unterliegt keinem Zweisel," sährt Herzog Wilhelm fort, „wenn der Wiener Hos beabsichtigt sich Ihrer Besitzergreifung nach dem Tode des Kurfürsten zu widersetzen und wenn seine Truppen so wie gegenwärtig über das Land verteilt sind, so sehe ich kein Mittel, das verhindern könnte, daß wir dem Gesetz des Stärkeren uns beugen

4. Lesebuch zur Geschichte Bayerns - S. 353

1906 - München : Oldenbourg
66. Tci Übergang des Kurfürstentums Pfalz-Bayern an das Haus Pfalz-Zweibrücken. 353 Durch das unerwartete Ableben seines älteren Bruders (1. April 1795) wurde Max Joseph regierender Herzog von Zweibrücken; doch er war nur ein Fürst ohue Land, denn die Sansculotten hielten sein ganzes Gebiet besetzt. Auch das bayerische Erbe war gefährdet. Der französische Emigrant General Heymann, der das besondere Vertrauen des Herzogs genoß und deshalb vom Berliner Kabinett zum Geschäftsträger an dem kleinen Hofe in Mannheim und Rohrbach ausersehen worden war, berichtet eine Menge von Zügen, die das eifrige Werben des Wiener Hofes um den Prinzen beweisen. Schon zwei Tage nach dem Tode der ersten Gemahlin Max Josephs, Augusta von Hessen, erschien ein höherer österreichischer Ossizier um dem Witwer die Hand einer Erzherzogin anzubieten, erntete jedoch für seine Bemühungen keinen Dank. Für die Erleichterung des Loses seiner in Feindeshand geratenen pfälzischen Untertanen wie für die Existenz und Unabhängigkeit Pfalz-Bayerns war der Herzog unermüdlich tätig. Seine stärkste Hoffnung setzte er nach wie vor auf Preußen, doch suchte er sich vorsichtigerweise auch von Frankreich Schutz seiner Rechte zu sichern. Die unverkennbare Hinneigung Max Josephs zu Frankreich erklärt sich aus seiner früheren Stellung wie ans dem Wunsche mit Hilse der Republik für seine elfäßifchen Herrschaften ausgiebigen Ersatz zu gewinnen. Da aber immer deutlicher zutage trat, daß das Berliner Kabinett ans Grund der Abmachungen zu Basel noch weiter mit Frankreich unterhandle, sandte Max Joseph seinen Minister Cetto nach Paris um auch für sich die Gunst des Siegers zu erwirken. Als in Rastatt ein Kongreß zur Ordnung der Reichsangelegenheiten auf Grund der offenen und geheimen Abmachungen zu Bafel und Berlin eröffnet wurde, galt der Herzog von Zweibrücken schon als Mittelpunkt der Franzosenfreunde in Deutschland. Doch gab er die Fühlung mit Berlin nicht auf. „Der Moment," fchrieb er an Graf Haugwitz, „wo der Raftätter Kongreß zusammentritt um die Dinge Deutschlands zu ordnen, ist auch der Zeitpunkt, wo man offene Farbe bekennen muß, um die französische Regierung zur Einlösung ihres Versprechens zu veranlassen und die ehrgeizigen Pläne Österreichs zu vereiteln, das fortwährend bereit ist die großen Staaten zu schwächen um so das Corps Gerraanique zu beherrschen." Im Winter 1798 tauchte das erste Projekt eines Rheinbundes auf Das preußische Ministerium schrieb am 14. Dezember an Heymann, er werde wohl schon gehört haben, daß deutsche Fürsten ein Bündnis mit Frankreich zu schließen gedächten um sich willkommene Entschädigungen zu erwirken. „Ein ruchloser Plan, dessen Ausführung schließlich nichts anderes zur Folge haben würde, als daß alle diese Fürsten zu Vasallen herabsinken würden, zu gehorsamen Dienern des französischen Despotismus." Auf die Anfrage Heymanns bestätigte Max Joseph, daß ihm das Anerbieten gemacht worden sei an die Spitze des Bundes zu treten; doch — so versicherte er — seine Unterhandlung mit Frankreich, die er nicht ohne die Zustimmung Preußens angeknüpft habe, Sronseber, Lesebuch zur Geschichte Bayerns. 23

5. Abriß der Weltgeschichte mit eingehender Berücksichtigung der Kultur- und Kunstgeschichte für höhere Mädchenschulen - S. 230

1891 - Leipzig : Voigtländer
230 bunde, dessen gemeinsame Angelegenheiten am Bundestage zu Frankfurt a. M. verhandelt wurden. In mehreren deutschen Staaten (Sachsen-Weimar, Bayern, Baden, Wrttemberg, Hessen-Darmstadt) wurden nach und nach l a n d st n d i s ch e V e r f a s s u n g e u eingefhrt. Aber die beiden deutschen Gromchte, sowohl sterreich als Preußen, waren damals allen freiheitlichen Bestrebungen abgeneigt und suchten solche daher auch im brigen Deutschland niederzuhalten (die Karls -bader Beschlsse 1819). So kam zu der Zerspaltung Deutsch-lands auch noch die Unterdrckung: die Eintracht zwischen Regierung und Volk war getrbt; Mitrauen und Verstimmung ergrissen die Herzen und verbreiteten sich weiter und weiter. 2. sterreich unter Metternichs Verwaltung. In fter-reich, das sich mehr und mehr gegen das deutsche Leben absperrte, leitete die Staatsaugelegenheiten 39 Jahre (18091848) hindurch der Staatskanzler Fürst Metternich, der, freiheitliche Neuerungen fr staatsgefhrlich erachtend, nur die alten Zustnde zu bewahren bestrebt war, während er zugleich eine gedeihliche Entwicklung der deutscheu Bundesverfassung verhinderte und als Hauptverfechter der unnm-schrnkten Frstengewalt in den europischen Angelegenheiten eine ein-flureiche Rolle spielte. Auf Kaiser Franz I. folgte (1835) sein schwacher Sohn Ferdinand I. 3. Preußen. In Preußen regierte bis 1840 Friedrich Wil-l)ditt Iii., der den Frieden nach auen und die Ordnung im Innern erhielt, das Militrwesen pflegte, die Volksschule wie die hheren Lehranstalten (Grndung der Universitt Bonn) frderte und den Wissenschaften thtige Frsorge widmete. Durch die Ein-shrung der e v a n g e l i f ch e n U n i o n in Preußen (1817) gab er fr die meisten Staaten Deutschlands den Ansto zur Vereinigung der lutherischen und der reformierten Kirche. Durch die Grndung des preuisch-deutschen Zollvereins (1834) wurde nicht allein der Verkehr erleichtert und der deutsche Handel und Gewerbflei erheb-lich gesteigert, sondern auch eine zuknftige engere Einigung der dent-schen Staaten vorbereitet. 4. Deutsche Mittel- und Kleinstaaten. Einzelne der deutschen Kleinstaaten wurden lblich regiert, wie Sachsen-Weimar uuter dem Groherzog Karl August, dem Freunde Goethes; in Baden sand unter Groherzog Leopold (seit 1830) das Freiheitsstreben des Volkes in der zweiten Kammer beredten Ausdruck; in Wrttem-berg folgte auf den despotischen König Friedrich I. sein einsichtsvoller i

6. Kurzer Abriß der Geschichte und Verfassung des Großherzogtums Hessen - S. 11

1911 - Breslau : Hirt
§ 4. Hessen als Großherzogtum. 11 Besondere Verdienste erwarb er sich durch die Abschaffung aller Staatsfronen, die Aufhebung der Leibeigenschaft und das Gesetz über die Ablösbarkeit der Zehnten, vor allem aber durch die Verfassung, mit der er am 21. Dezember 1820 sein Volk beschenkte. Von hoher Bedeutung war auch der durch die Vermittelung des Ministers du Thil mit Preußen 1828 abgeschlossene preußisch-hessische Zollverein. Durch ihn wurde nicht nur die wirtschaftliche Lage Hessens gehoben, sondern auch die deutschen Einheitsbestrebungen, wenigstens auf wirtschaftlichem Gebiet, gefördert und der preußisch-deutsche Zollverein vorbereitet. Auch in anderer Hinsicht war Ludwig I. auf die Wohlfahrt seines Landes und die Verschönerung seiner Hauptstadt eifrig bedacht. Er war ein Verehrer von Kunst und Wissenschaft und liebte besonders die Oper. In Darmstadt ließ er ein neues Theater bauen, das Museum anlegen und die Hofbibliothek vergrößern. In Friedberg und Bensheim wurden Lehrerseminarien eingerichtet. Am 6. April 1830 starb Ludwig I. nach 40 jähriger segensreicher Regierung. Im Jahre 1844 errichtete ihm „sein dankbares Volk" die hochragende, 43 m hohe Ludwigssäule mit dem 7 m hohen Standbild. Ludwig Ii. (1830—1848) setzte das Werk seines Vaters in dessen Sinne fort und erwarb sich Verdienste um die Hebung des Schulwesens, die Verbesserung der Verwaltung und des Rechtswesens und die Pflege der Landwirtschaft und des Gewerbes. Während seiner Regierung wurde auch die Main-Neckarbahn eröffnet (1846) und der Bau der Main-Weserbahn begonnen. Beim Beginn der Märzunruhen des Jahres 1848 ernannte er seinen ältesten Sohn zum Mitregenten, starb aber am 16. Juni desselben Jahres. Ludwig Iii. (1848—1877) verstand es, durch liberale Maßregeln (Heinrich v. Gagern Minister) die revolutionären Strömungen in seinem Lande einzudämmen. Hessische Truppen halsen auch die Ausstände in Baden und der Rheinpfalz 1849,50 unterdrücken. Im Kriege 1866 stand der Großherzog auf der Seite Österreichs. Im Friedensschlüsse verlor daher Hessen die Landgrasschaft Hefsen-Hom-bnrg, die ihm kurz vorher zugefallen war, das sog. hessische Hinterland mit den Kreisen Biedenkopf, Battenberg, Vöhl und der Herrschaft Itter, den nördlichen Teil des Kreises Gießen, Rödelheim und die Hälfte von Niedernrfel. Dagegen erhielt es einige kleinere Gebiete, vor allem das jetzt so blühende Bad Nauheim. Die Provinz Oberhessen gehörte von nun an zum Norddeutschen Bunde, die hessischen Truppen wurden durch die hessischpreußische Militärkonvention (1867) für den Fall eines Verteidigungskrieges unter den Oberbefehl des Königs von Preußen gestellt. Die Großherzoglich hessische (25.) Division kommandierte Prinz Ludwig, der Neffe des Großherzogs. Unter feiner Führung nahm sie ruhmvollen Anteil an dem Kriege 1870/71 und zeichnete sich aus in den Schlachten und Gefechten in der Umgebung von Metz, bei Vionville, Mars la Tour, Gravelotte, St. Privat, ferner bei Noiffeville, Orleans, Beangenzy-Cravant, Montlivant und durch die Erstürmung von Chambord.

7. Anfangsgründe der Erd-, Völker- und Staatenkunde - S. 28

1847 - Berlin : Reimer
28 fyafte Lage an naturi, oder künstl. Vcrkehrsbahnen u. s. w. begünstigten Gegen- den; er hat sich wesentlich ausgedehnt durch die vermehrte Freiheit des Verkehrs und die Verbrüderung der Interessen, welche feil der Gründung des deutschen Zollvereins (Preußen, Bayern, Württemberg, Baden, sächsische, thüringische, anhaltstche, hohenzvlierschc u. hessische Länder, Nassau, Frankfurt, Waldeck, Lippe- Detmold, Braunschwcig, Luremburg) in Deutschland 6592 □'Diltt. mit 243/4 Mill. Einw., mithin den größeren Theil von Deutschland und außerdem 1714 U>Mln. nicht-dcut>cheö Gebiet mit e. 3,864000 Menschen, im Ganzen also 8306 Q^ölln. mit mehr als 28'/2 Millionen Menschen umfaßt. — 17—19. Politische Verfassung. Die 38 souverainen Staaten Deutsch- lands bilden den deutschen Bund, der die Sicherung des gemeinsamen Va- terlandes gegen äußere und innere Feinde, — Erhaltung der Unabhängigkeit aller Bnndesglicdcr — und die Gewährleistung des Rechtszustandes zwischen Fürsten und Nnterthancn zum Zwecke hat. — Der Bundestag i» Frankfurt ist mit der Berathung und Leitung der allgemeinen Angelegenheiten beauftragt. — Allgemeine Kriegövcrfassnng, gegründet auf die jedem Staate oblie- gende Verpflichtung, ein seiner Einwohnerzahl enlsprechcndes Truppen-Corps schlagfertig zu halten, welcher durch Organisationen und Systeme verschiedener, doch ähnlicher Art nachgekommen wird (Landwehr-, Beurlaubungs-Systeme k.). Das deutsche Bundes Heer soll aus 1 Prozent d. Landesbevölkerung beste- hen, zählt jedoch bisher wenig mehr als 300000 M. — An den westlichen Grenzen die drei älteren Bundessestungen: Landau, Luremburg und Mainz, u. d. neueren: Ulm n. Rastatt, deren Herstellung noch nicht beendet ist. — Mit Ausnahme der vier sogenannten ,,freien Städte," haben alle deutschen Staaten monarchische, und zwar, mit Ausnahme Hessen-Homburgs und Oldenburgs, welche sie erwarten, ständisch-monarchische Staatsverfassungen, deren Formen, bei großer Mannigfaltigkeit, mehrentheilö viel Aehnliches haben. Die mecklen- burgischen Staaten haben gemeinsame Landstände; eben so die anhaltischen und die reußischcn. L>. Spezielle Volks- und Staats-Verhältnisse. 20. Süd-deutsche Gruppe. Einwohnerzahlen: 1. Bayern 2. Württemberg 3. Baden 4. Hohen; oll. 5. 6. Liechtenstein 1 Siegmaringen lhechingen 4,440000 M 1,725000 - 1,335000 - 45000 20000 6300 dah. auf 1 □ Sw. 3185 M. 4860 - - - 4800 - - 2650 - - 4870 - - 2500 - J65000 Im Ganzen: 7,571300 - - - 3096 *) Religion. In den drei Fürstcnthümern sind die Einw. durchaus katho- lisch; übrigens verhält sich die Zahl der Katholiken zu der der Protestanten: in *) Hier und künftig: Weise und Grad des Zusammenhangs zwischen der Be- völkerungsdichtigkeit und der natürlichen Beschaffenheit eines Landes, und was daraus abzuleiten ist; — zugleich muß die Repetition aller topischen Verhältnisse der Länder den ethnographisch-statistischen Erörterungen voran- gehen, besonders da, wo beide Abschnitte in verschiedenen Kursen oder Un- terrichtsstufen vorgetragen werden,

8. Lehrbuch der allgemeinen Erdkunde - S. 289

1836 - Leipzig : Schumann
289 Iv. Politische Geographie. sich der Staat vorbehalten hat, z. B. den Ertrag des Bergbaues und der Salinen, der Münze, der Posten, der ausschließlichen Fa- brikation gewisser Waaren, z. B. des Tabaks in Oesterreich und Frankreich; aus den Zöllen, aus den direkten und indirekten Steuern rc. §. 1185. Die Linien, welche die Umrisse eines Staates be- zeichnen und jenseit deren das Gebiet anderer Staaten oder das Meer liegt, nennt man dessen Gränzen. Sie sind entweder na- türliche, d. h. werden durch Gebirge, Flüsse, Seen oder das Meer gebildet, oder künstliche, politische, die meist auf Ver- trägen mit den Nachbarstaaten beruhen, und oft mit jenen keines- wegs zusammenfallen. Ein vom Gebiete eines Staates ringsum eingeschlossener Theil eines andern Staates heißt eine Enclave. §. 1186. Die innerhalb der Gränzen eines Staates lebende Gesammtzahl von Menschen bildet dessen Bevölkerung. Abso- lute Bevölkerung nennt man die Anzahl der Bewohner des gan- zen Staates ohne Rücksicht auf die Ausdehnung des Landes/rela- tive Bevölkerung ist die Anzahl von Menschen, welche auf eine Quadratmeile kommt. In einem Lande, das 30,000,000 absoluter Bevölkerung und 10,000 Ihm. Flächeninhalt hat, beträgt die relative Population 3000 Seelen. — Die natürliche Völkerscheide wird durch die Sprache gezogen. — §. 1187. Die Beherrscher monarchischer Staaten führen sehr verschiedene Titel, und heißen je in den verschiedenen Staaten: Kaiser, König, Kurfürst, Großherzog, Herzog, Fürst, Landgraf, Graf, Sultan, Khan, Imam und Scherst. Jeder Monarch führt einen oder mehre Titel, hat ein Wappen und in der Regel auch einen oder mehre Ritterorden, mit denen oft Einkünfte verbun- den sind, und die der Fürst nach Belieben, an wen er will, aus- theilt. Sie haben in neueren Zeiten fast alles Ansehen in der öf- fentlichen Meinung verloren, z. B. in Frankreich der Orden der Ehrenlegion. Jeder Staat hat ferner seine Nationalfarbe und, wenn er Schifffahrt treibt, auch seine Flagge. §. 1188. Jeder irgend bedeutende Staat ist, um die Verwal- tung desselben zu erleichtern, in gewisse Unterabtheilungen gesondert. Diese sind entweder politischer Art, wie die Eintheilung in Pro- vinzen, Gouvernements, Gespanschaften, Eyalets und Liwas (in der Türkei), Grafschaften (in England); mit Departements, Kan- tonen, Kreisen, Hunderden, Gemeinden; oder kirchlich, nach Erz- bisthümern, Bisthümern, Generalsuperintendenturen rc.; oder mi- litairisch, nach Werbedistrikten, Sektionen rc.; oder endlich rein geographisch, nach Festland und Inseln, nach Bergen und Flüssen rc. Europa. Dieser Erdtheil, dessen Bodenverhältnisse schon in der physika- lischen Geographie, woraus wir in dieser Hinsicht verweisen, berührt worden sind, liegt zwischen 36° 22' und 71° 11 — 12 nördlicher Breite, und von 8° 10° bis etwa 81° östlicher Länge von Ferro. Andree Geogr. 19

9. Geschichte des Mittelalters - S. 258

1888 - Wiesbaden : Kunze
258 Vierte Periode des Mittelalters. Die zehn Kreise waren: 1) der östreichische (Ostreich, Steiermark, Kärnten, Krain, Tirol), 2) der bayrische (Bayern mit der Oberpfalz, Salzburg, Regensburg), 3) der schwäbische (Württemberg, Baden), 4) der fränkische (Ansbach, Baireuth), 5) der oberrheinische (Lothringen, Elsaß, Hessen), 6) der niederrheinische (die Kurpfalz und die Bistümer Mainz, Trier, Köln), 7) der westfälische (zwischen Maas und Weser), 8) der nieder sächsische (von der Weser bis Holstein und Mecklenburg), 9) der ober-sächsische (Sachsen, Brandenburg, Pommern), 10) der burgun-bische (die Niederlande und Franche Comte). Preußen fehlte, weil es in Abhängigkeit von Polen geraten war, Böhmen blieb als slawisches Land fern, die Schweiz verwarf das Reichskammergericht und versagte die Reichssteuer, um sich von dem deutschen Reiche völlig loszulösen, Italien konnte nicht mehr in Betracht gezogen werden. So war das deutsche Reich auf sich und seine besonderen Aufgaben beschränkt. Von der ehemaligen Kaisermacht war nur noch ein Schatten geblieben. Die Kreise umfaßten etwa drittehalbhundert Stände mit 500 Stimmen bei den Reichstagen. Da diese Stände ihre Gebiete als selbständiges Eigentum betrachteten, so bildete das Reich eine Art Staaten -bund mit einem Kaiser an der Spitze, der zugleich Beherrscher eines besonderen Reiches, feiner Habsburgischen Erbländer war. Wie der Kaiser in der Regierung und bei Auslegung neuer Reichssteuern an den Beirat der Reichsstände und die Beschlüsse der Reichstage gebunden war, so waren wiederum den Fürsten durch ihre Landstände, die nicht reichsfreien Adeligen, Geistlichen und Städte, Schranken gesetzt, welche für sich ebenfalls das Steuerbewilligungsrecht in Anspruch nahmen und in der Folge auf die Erlangung mancher Vorteile auf Kosten der Bauern Bedacht nahmen. Zum Schutze des Reiches führte Maximilian stehende Truppen, die Landsknechte oder Lanzknechte, wie sie nach ihren langen Spießen auch genannt wurden, ein und setzte erprobte Kriegsobersten über dieselben, welche sie für den Kriegsdienst auszubilden hatten. Zur Hebung des Verkehrs richtete er das Postwegen ein, dessen erste Linie Wien mit Brüssel verband, und übertrug den Grafen von Thurn und Taxis die erbliche Verwaltung derselben. Die geringen Erfolge der Regierung Maximilians nach außen find hauptsächlich daraus zurückzuführen, daß ihn die Fürsten nicht hinreichend mit Truppen unterstützten. Als er die Schweiz dem Reiche erhalten wollte, wurde er bei Dornach geschlagen und mußte im Frieden zu Basel 1499 seine Absicht aufgeben,

10. Geschichte der Neuzeit - S. 268

1887 - Wiesbaden : Kunze
268 Dritte Periode der Neuzeit. neuerung von Titeln , Rangstufen und Orden, die von der Revolution beseitigt worden waren, unter veränderten Formen. Napoleons Brüder wurden Prinzen, die Schwestern Prinzessinnen. Die Anhänger und Förderer seiner Pläne wurden zu hohen Würden berufen oder zu Senatoren ernannt und durch große Einkünfte mit dem Kaiserthron verknüpft. Sechs Großwürdenträger mit Fürstenrang wurden eingesetzt, darunter Cambabsrtzs als Erzkanzler, Lebrun als Erzkämmerer. Unter den Hofbeamten befanden sich Kardinal Fesch, der Oheim Napoleons, als Großalmosenier, Telleyrand als Großkammerherr. Aus den Generalen wurden 16 Marschälle ernannt, darunter: Bernadotte, Berthier, Davoust, Jourdan, Massena, Mortier, Murat, Ney, Soult. Ein Lehnsadel mit den Abstufungen von Fürsten, Herzögen, Grafen, Baronen schloß den Prachtbau des Kaiserhofes. Die durch die Republik entstandenen Einrichtungen wurden nach und nach abgeschafft, die bürgerliche Freiheit mehr und mehr beschränkt, die Presse streng überwacht und eine Zwingherrschaft eingeführt, wie die Bourbonenherrfchaft sie nie ausgeübt hat. Aber das Volk beugte sich, ließ sich Truppenaushebungen, Handelssperre und hohe Besteuerung gefallen, weil wenigstens Religionsfreiheit, Gleichheit vor dem Gesetze und das Eigentumsrecht des Bauernstandes an dem Grund und Boden des Landes gewahrt blieb; weil die Ruhmsucht des französischen Volkes in des Kaisers Thaten reiche Nahrung fand; weil Handel und Gewerbe aufblühten, der Wohlstand sich mehrte, Kunst und Wissenschaft gepflegt wurden und in der Hauptstadt durch Errichtung herrlicher Bauten eine seltene Pracht zur Entfaltung kam. Im Frühjahr 1805 wurde die italienische Republik in ein Königreich Italien umgewandelt, und am 26. Mai 1805 setzte sich Napoleon in Mailand die eiserne Krone der Lombarden aufs Haupt, indem er die inhaltsschweren Worte sprach: „Gott gab sie mir; wehe dem, der sie anrührt!" Sein Stiefsohn Eugen Beauharnais wurde Stellvertreter und deshalb zum Vizekönig eingesetzt. Parma wurde dem neuen Königreich beigefügt, Lucca erhielt Napoleons Schwester Elise, welche mit dem Korsen Bacciochi vermählt war. Die ligurische Republik wurde mit Frankreich vereinigt. Der dritte Koalitionskrieg 1805. Bald nach dem Friedensschlüsse von Amiens entstand zwischen England und Frankreich wieder die alte Spannung. England verweigerte die Herausgabe Maltas an den Johanniterorden, erklärte 1803 von neuem an Frankreich den Krieg und nahm französische und holländische Schiffe weg.
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